Inhalte mit dem Schlagwort „Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen“

10. Dezember 2021

Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop

Müslischüssel
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.11.2021, Az.: 6 U 81/21

Das OLG Frankfurt am Main hat klargestellt, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Bio-Bauern und einem Online-Shop-Betreiber auch dann vorliegt, wenn zwar unterschiedliche Vertriebswege bestehen, aber ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. In dem zugrundeliegenden Fall haben beide Parteien Müslimischungen und Zutaten angeboten. Diese Produkte sind austauschbar.

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06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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26. November 2015

Zur Verwechslungsgefahr von Dienstleistungen und Waren im markenrechtlichen Sinn

Lackierpistole besprüht weiße Oberfläche mit rotem Lack
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.12.2014, Az.: 6 U 94/11

Zwischen einer Dienstleistung (hier: Wartung und Projektplanung von Lackieranlagen) und einer Ware (hier: Bautenlacke) fehlt es an der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, wenn sich zum einen die Abnehmer der Ware nicht mit den Abnehmern der Dienstleistung überschneiden und es zum anderen aus Sicht der angesprochenen Fachkreise nicht naheliegt, dass ein Unternehmen auch Waren herstellt oder vertreibt, die bei Durchführung der eigenen Dienstleistungen selbst nicht verwendet werden. Wird der Bestandteil in der angegriffenen zusammengesetzten Bezeichnung (hier: „LUCITE LACTEC“) beschreibend aufgefasst, kann eine Ähnlichkeit der Klagemarke (hier: „Lactec“) mit dem angegriffenen Gesamtzeichen nicht bejaht werden.

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