Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer Bekleidungsmarke für Uhren
Für die Annahme einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr muss die Marke für eine gleiche oder ähnliche Ware verwendet werden. Im Falle einer Bildmarke (hier: Tigerkopf) genügt ein ästhetisches Ergänzungsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten (hier: Bekleidung, Sonnenbrillen und Lederwaren einerseits und Uhren andererseits) dabei nicht, um das Bestehen einer Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Produkten zu bejahen.