Inhalte mit dem Schlagwort „Änderungen“

19. März 2009

Irrtum vorbehalten: vorläufige und unverbindliche Katalogangabe

Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08 Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. (...)
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