Inhalte mit dem Schlagwort „Änderungsvertrag“

13. Februar 2020

Aktualisierung von Nutzungsbedingungen durch Pop-Ups

Über einem Smartphone leuchtet Terms of Use
Beschluss des OLG Dresden vom 17.11.2019, Az.: 4 U 1471/19

Zur Frage, ob aktualisierte Nutzungsbedingungen durch den Einsatz von Pop-Ups wirksam in bestehende Vertragsverhältnisse eingebunden werden, erteilte das OLG Dresden zweitinstanzlich nun in einem Beschluss seine Zustimmung. Dem Gericht zufolge ist dem Klicken auf einen „ich-stimme-zu“-Button ein zur Einbindung ausreichender Erklärungsgehalt beizumessen. Auch stehe der Umstand, dass lediglich vorformulierte Textbestandteile zur Abgabe der Erklärung benutzt wurden, einer wirksamen Einbindung nicht entgegen.

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