Inhalte mit dem Schlagwort „ästhetische Prüfung“

06. November 2013

Wort-Bild-Marke „Zur Ritze“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.09.2013, Az.: 27 W (pat) 534/13 Der Begriff "Zur Ritze" verstößt gegen die guten Sitten und ist deshalb als Marke nicht eintragungsfähig, wenn aufgrund des konkreten Zusammenspiels von Wort und Graphik ein Verständnis des Begriffs im vulgären Sinn naheliegt.
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