Inhalte mit dem Schlagwort „Äußerungen im Internet“

14. September 2020 Top-Urteil

Einstweilige Verfügung zu Google-Bewertungen: Google reagiert zu langsam auf Löschungsanträge

Person sitzt am Laptop
Beschluss des LG Köln vom 18.08.2020, Az.: 28 O 279/20

Unternehmen können von der Suchmaschine Google verlangen, ungerechtfertigte Negativbewertungen zügig zu löschen. Ein Unternehmen ging gegen eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext durch einen anonymen Nutzer vor und forderte Google zur Löschung der Bewertung auf. Weil Google dem Löschbegehren des Unternehmens nicht zeitnah nachkam, erließ das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google: Das Unternehmen habe glaubhaft gemacht, dass die Bewertung willkürlich und ohne konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen abgegeben wurde. In diesem Fall überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung gegenüber den Interessen des Bewertenden und der Internetplattform an der Äußerung der beanstandeten Meinung beziehungsweise an deren Verbreitung.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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11. Juli 2017

Zur örtlichen Zuständigkeit bei Rechtsverstößen im Internet ohne regionalen Bezug und der Haftung sozialer Netzwerke für Persönlichkeitsverletzungen

Richterhammer mit Paragraph
Urteil des LG Würzburg vom 07.03.2017, Az.: 11 O 2338/16 UVR

a) Da Internetinhalte global abrufbar sind, greift bei Rechtsverletzungen ohne regionalen Bezug regelmäßig der sog. „fliegende Gerichtsstand“. Ist in einem solchen Fall der Klägersitz und das angerufene Gericht nicht identisch, so muss zunächst geprüft werden, ob und inwieweit womöglich eine rechtsmissbräuchliche Wahl des Gerichtssandes vorliegt. Dies könnte beispielsweise bei einer gezielten Benachteiligungsabsicht der Fall sein, wenn der Anspruch bei einem abgelegenen und verkehrsmäßig nur schwer zu erreichenden Gericht gestellt wird. Sofern jedoch kein Rechtsmissbrauch vorliegt und kein regionaler Bezug erkennbar ist, sind grundsätzlich sämtliche Gerichte in der Bundesrepublik örtlich zuständig.

b) Soziale Netzwerke trifft keine Überprüfungspflicht bezüglich neu eingestellter Inhalte von Dritten. Um einer Haftung für Rechtsverletzungen als Störer jedoch zu entgehen, sind sie ab Kenntnisnahme allerdings verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden. Bei massiven Persönlichkeitsverletzungen ist es dabei nicht ausreichend, den Inhalt lediglich zu löschen. Vielmehr muss weiter innerhalb der zumutbaren Kontrollpflicht geprüft werden, ob der Inhalt von anderen Nutzern hochgeladen oder geteilt wurde und so anderweitig existent geblieben ist.

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28. November 2016

Keine unlautere Herabsetzung durch kritischen Blog-Beitrag

Softwarelizenz mit CD
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016, Az.: 20 U 117/15

Ein Blog-Posting auf dem gewerblichen Internetauftritt eines Mitbewerbers, welcher vor möglichen Rechtsrisiken beim Kauf von aufgespaltenen Volumen-Lizenzen warnt, stellt keine wettbewerbswidrige Herabsetzung des betroffenen Unternehmens dar. Zwar sei die Behauptung eines mit dem Kauf solcher Lizenzen verbundenen rechtlichen Risikos grundsätzlich als Herabsetzung einzuordnen, diese ist jedoch nicht als unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 3 UWG anzusehen, da es sich bei dem Beitrag um die Darstellung einer persönlichen Rechtsansicht handelt, welche vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG gedeckt ist.

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01. Oktober 2015

Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook

Facebook-Button auf Tastatur
Urteil des LG Memmingen vom 03.02.2015, Az.: 21 O 1761/13

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts unter Kindern ist zwar nicht uneingeschränkt nach den für Volljährige geltenden Maßstäben zu beurteilen. Allerdings stellt die Erstellung eines Profils unter Verwendung eines unberechtigt benutzten Bildes sowie die Bezeichnung eines Mitschülers als „Fat-Opfer“, die massive Beschimpfung dessen und die Unterstellung, er vergewaltige Kinder, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, die einen Unterlassungsanspruch gewährt.

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06. April 2009

Ehrenrührige Behauptungen im Internet

Urteil des LG Hamburg vom 13.02.2009, Az.: 324 O 601/08

Bei ehrenrührigen Behauptungen tritt eine erweiterte Darlegungslast ein. Fehlt ein entsprechender konkreter Tatsachenvortrag ist von der Unwahrheit der Behauptung auszugehen. Dies gilt auch bezüglich pauschaler Aussagen. Die Verbreitung eines Verdachts ist nur zulässig, wenn es sich dabei um den Gegenstand eines berechtigten öffentlichen Interesses handelt.
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