Inhalte mit dem Schlagwort „AGB-Klausel“

07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

Papiere mit AGB-Klauseln, wobei eine in der Hand gehaltene Lupe das Wort "AGB" vergrößert.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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23. September 2014

Wirksamkeit der AGB-Klausel einer Fluggesellschaft für vollständige Vorleistung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.09.2014, Az.: 16 U 15/14

Fluggesellschaften dürfen eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, nach der die vollständige Zahlung des Flugpreises sofort nach Buchung in voller Höhe fällig wird, da das berechtigte Interesse der Fluggesellschaften an dieser Regelung das Interesse der Reisenden überwiegt.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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28. August 2014

Intransparenz einer Kündigungsregelung in den AGB eines Softwarebetreuungsvertrags

Urteil des LG Dortmund vom 02.07.2014, Az.: 10 O 14/14

Die Verwendung einer zweijährigen Mindestvertragslaufzeit im Rahmen einer AGB-Klausel widerspricht der berechtigten Erwartung des Vertragspartners und ist unwirksam, wenn der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vorsieht und eine Kündigung des Vertrags lediglich „im Anschluss mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres“ gekündigt werden kann. Liegt jedoch eine teilbare Klausel vor, so kann der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden. Grundsätzlich stellt jedoch auch eine längere als zwei Jahre andauernde Mindestvertragslaufzeit keine unangemessene Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit im Rahmen eines Softwarebetreuungsvertrags dar, wenn die schutzwürdigen Interessen der Parteien einer solchen Regelung nicht entgegenstehen.

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12. Mai 2014

Pauschalbeträge eines Telekommunikationsanbieters in Höhe von 13,00 € für eine Rücklastschrift und 9,00 € für eine Mahnung sind überhöht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: I-6 U 84/13

Pauschale Rücklastschriftkosten in Höhe von 13,00 € und Mahnkosten in Höhe von 9,00 €  bei der Abwicklung von Internet- und DSL-Verträgen sind überhöht und AGB-rechtlich unzulässig, da sie den zu erwartenden Schaden übersteigen. Die systematische Inrechnungstellung der Pauschalen, ohne Vereinbarung in den AGB, ist ebenfalls unzulässig, da dies eine Umgehung des AGB-Rechts darstellt und entsprechende AGB-Klauseln unwirksam wären.

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09. Januar 2014

Unzulässige AGB-Klauseln einer Auslandskrankenrücktransportversicherung

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.11.2013, Az.: 7 U 3/13

Eine Klausel im Rahmen einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland allein einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist wegen der damit verbundenen Gefährdung der Erreichung des Vertragszweckes eines solchen Versicherungsvertrages unwirksam. Eine derartige Regelung schränkt die Rechte des Versicherungsnehmers massiv ein und höhlt den Versicherungsvertrag seinem Gegenstand nach aus, mit der Folge, dass eine solche Klausel mit wesentlichen Rechten oder Pflichten einer Auslandskrankenrücktransportversicherung nicht vereinbar ist.

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02. Dezember 2013

Unzulässige ABG-Klausel bei Stromlieferungsverträgen mit Sonderkunden

Urteil des OLG Celle vom 26.09.2013, Az.: 13 U 30/13 Eine Klausel in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die zur Aufschiebung einer Zahlung nur berechtigt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, ist unwirksam, wenn sie sich zwar aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV ableiten lässt, diese Norm jedoch nicht vollständig übernommen wird. Dabei reiche jedenfalls nicht aus, wenn angeführt wird, dass der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr ein deutlich höherer sein soll und zudem ein Widerspruch zum tatsächlichen Energieverbrauch beanstandet wird.
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30. Juni 2011

Zu den AGB-Klauseln eines Prepaid-Vertrages von einem Mobilfunkanbieter

Beschluss des LG Kiel vom 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10

Eine Klausel in den AGBs eines Mobilfunkanbieters, welche eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit für Prepaid-Verträge zugunsten des AGB-Verwenders ermöglicht, kann gegen § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB verstoßen und daher unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn die entsprechende Klausel weder einen Grund für eine Preisänderung nennt, noch Anhaltspunkte dafür liefert, wann sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann. Darüber hinaus verstößt eine solche Klausel auch gegen das Transparenzverbot des § 307 Abs. 1 BGB, sofern die Klausel nicht klar und verständlich ist. Eine Preisänderungsklausel muss hierfür derart konkretisiert sein, dass der Vertragspartner das Risiko einer Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel nachvollziehen kann. Zudem verstößt sie grundsätzlich auch gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 305 Abs. 2 BGB.
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21. Februar 2011

Sperrung der SIM-Karte durch Mobilfunkbetreiber erst bei Zahlungsrückstand von 75 €

Pressemitteilung Nr. 31/2011 des BGH zum Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10

Die AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, dass dem Kunden auf seine Kosten die SIM-Karte bereits bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 € durch den Mobilfunkbetreiber gesperrt werden kann, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise. Analog zu den gesetzlichen Regelungen bei Festnetzschlüssen (§ 45k Abs. 1 TKG) darf ein Mobilfunkbetreiber die SIM-Karte erst bei einem Rückstand in Höhe von 75 € sperren.
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