Inhalte mit dem Schlagwort „AGB-Recht“
„Weißen der Wände“ – unzulässige Klausel in Mietverträgen
Abbruch einer eBay-Auktion
Urteil des AG Menden vom 24.08.2011, Az.: 4 C 390/10
Eine Auktion auf eBay darf nicht ca. zehn Minuten vor Ende abgebrochen werden, auch wenn in der Zwischenzeit der Gegenstand zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft wurde.Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art
Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10
Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.Kosmetika nicht im Internet vertreibbar?
Urteil des EuGH vom 13.10.2011, Az.: C-439/09
Die Firma Pierre Fabre Dermo-Cosmétique verwendet in ihren Verträgen eine Klausel, welche den Verkauf von Kosmetika auf einen physischen Raum und die Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten beschränkt und dadurch den Vertrieb über das Internet de facto verbietet. Dies stellt eine bezweckte Beschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, wenn eine Inhaltsprüfung ergibt, dass die Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der Kosmetika nicht objektiv gerechtfertigt ist.Europaweit-einheitlicher Online-Handel kommt!
Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 10.10.2011
Bereits im Juni diesen Jahres hat das Europaparlament nach einer fast dreijährigen Debatte eine neue Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, die den Online-Handel europaweit vereinheitlichen soll.Keine Kostenpflicht aufgrund überraschender Klauseln
Pressemitteilung Nr. 45/11 des AG München zum Urteil vom 07.04.2011, Az.: 213 C 4124/11
Die Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht eines Angebots zur Eintragung in ein Gewerbeverzeichnis resultiert nicht automatisch aus der Verwendung des Wortes "gewerblich". Vielmehr muss deutlich auf etwaige Kosten hingewiesen werden.
„In der Regel“ ist in der Regel unzulässig
Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.