Inhalte mit dem Schlagwort „AGB-Recht“

23. Dezember 2013

Unwirksame AGB-Klausel in Softwareüberlassungsvertrag

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 30.04.2013, Az.: 5 W 35/13 Das Verbreitungsrecht eines Rechtsinhabers an Vervielfältigungsstücken eines Computerprogramms erschöpft sich, wenn dieses mit der Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. ABG-Klauseln in Softwareüberlassungsverträgen, die die Weiterveräußerung von Software ausschließen oder beschränken sind nicht mit dem sog. Erschöpfungsgrundsatz vereinbar und infolgedessen wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
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10. Dezember 2013

Reiserücktrittsversicherung bei Zahlung mit einer Kreditkarte

Pressemitteilung Nr. 52/13 des AG München vom 09.12.2013, Az.: 242 C 14853/13 Gewährt ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden bei Buchung einer Reise mit der Kreditkarte eine kostenfreie Reiserücktrittsversicherung und ist in den Versicherungsbedingungen dieser Versicherungsschutz an die Zahlung mit der Kreditkarte gebunden, so kann die Reiserücktrittsversicherung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn auch der komplette Betrag mit der Kreditkarte bezahlt wird. Wird eine Teil- oder Anzahlung z.B. per Überweisung getätigt, entfällt ein solcher Versicherungsschutz.
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05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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04. Dezember 2013

Vertragsschluss auf Handwerksmesse begründet kein Widerrufsrecht

Urteil des AG München vom 25.04.2013, Az.: 222 C 6207/13 Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag auf einer Handwerksmesse, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, ihm müsse ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zustehen, wie es beim Vertragsschluss im Rahmen einer Freizeitveranstaltung der Fall wäre. Einer Handwerksmesse fehlt sowohl der Aspekt des Freizeiterlebnisses, als auch eine Ablenkung auf Grund des im Vordergrund stehenden Unterhaltungswertes. Bei einer Handwerksmesse steht der Verkauf im Vordergrund, womit es sich hierbei um eine Verkaufsmesse handelt.
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02. Dezember 2013

Unzulässige ABG-Klausel bei Stromlieferungsverträgen mit Sonderkunden

Urteil des OLG Celle vom 26.09.2013, Az.: 13 U 30/13 Eine Klausel in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die zur Aufschiebung einer Zahlung nur berechtigt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, ist unwirksam, wenn sie sich zwar aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV ableiten lässt, diese Norm jedoch nicht vollständig übernommen wird. Dabei reiche jedenfalls nicht aus, wenn angeführt wird, dass der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr ein deutlich höherer sein soll und zudem ein Widerspruch zum tatsächlichen Energieverbrauch beanstandet wird.
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29. November 2013

Unwirksamer Sachmangelhaftungs- und Gewährleistungsausschluss in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 224/12 a) Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2). b) Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam.
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28. November 2013

VBL-Gegenwert

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: KZR 58/11 a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93). b) Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen. c) Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.
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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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21. November 2013

Zahlreiche Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google rechtswidrig

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 19.11.2013 zum Urteil des LG Berlin, Az.: 15 O 402/12 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google sind rechtswidrig, da sie zu unbestimmt formuliert sind oder Verbraucherrechte unzulässig einschränken. So ist es Verbrauchern teilweise nicht möglich nachzuvollziehen, wozu sie ihre Zustimmung erteilen, wenn sie Google-Dienste nutzen und es können seitens Google personenbezogene Daten der Nutzer ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden.
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