„Made in Germany“?
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2011, Az.: 6 U 41/10
Ein Hersteller von Akku-Schlagschraubern versah seinen Firmennamen mit dem Zusatz "Germany". Die Waren des Unternehmens wurden mit dem Firmennamen etikettiert, welcher mit dem Zeichen ® versehen war. Dies stellt eine irreführende geographische Herkunftsangabe dar, wenn der relevante Verkehrskreis hierunter nicht ein Unternehmenskennzeichen versteht, sondern eine Marke. Ein Indiz hierfür ist die Benutzung des Zeichens ®.