Inhalte mit dem Schlagwort „Akteneinsicht“

28. Februar 2023

Berechtigtes Interesse ermöglicht nicht automatisch Akteneinsicht

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Beschluss des BayObLG vom 29.06.2022, Az.: 102 VA 14/22

Das Vorliegen eines rechtlichen Interesses begründet nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Akteneinsicht beim DPMA, selbst wenn Indizien bestünden, dass eine Markeninhaberin ihre Marke lediglich dazu benutze, um gegen Dritte vorzugehen. In seinem Beschluss bekräftigte das BayObLG die Entscheidung des LG München, dass das Vorliegen eines rechtlichen Interesses keinen Anspruch auf Akteneinsicht darstelle, sondern vielmehr den Weg für eine Ermessensentscheidung der Justizverwaltung eröffne. Für eine Akteneinsicht ist nach Auffassung des Gerichts ein Überwiegen des berechtigten Interesses gegenüber den Interessen der Betroffenen an der Wahrung von Betriebs-oder Geschäftsgeheimnissen und ggf. an der Vertraulichkeit persönlicher Daten erforderlich.

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06. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs eines Versicherungsnehmers nach Abrechnung des Rückkaufswertes durch den Versicherer

Lebensversicherungsvertrag, garantierter Rückkaufswert
Urteil des AG München vom 08.08.2017, Az.: 172 C 1891/17

Nach Auszahlung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung durch den Versicherer steht dem Versicherungsnehmer ein Auskunftsanspruch über gewisse Daten zu. Der Anspruch umfasst die Herkunft der zum Versicherungsnehmer gespeicherten Daten, die Empfänger, an welche der Versicherer die Daten des Versicherungsnehmers weitergegeben hat, und den Zweck der Datenspeicherung. Demgegenüber muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer keine Daten zur Höhe der Abschluss-, Risiko-, Storno- oder Verwaltungskosten preisgeben. Ebenso wenig hat der Versicherer Angaben zur Höhe vereinnahmter und geleisteter Provisionszahlungen und Gebühren oder zur Höhe des dynamischen Steigerungssatzes zu machen.

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19. Januar 2012

Schokoladenstäbchen

Beschluss des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZB 56/11 a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IRMarke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.
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30. Juli 2010

Datenschutzbehörde behandelt Mitteilung eines Arbeitnehmers vertraulich

Urteil des VG Bremen vom 30.03.2010, Az.: 2 K 548/09

Ein Arbeitgeber hat kein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei der Datenschutzbehörde, um den Namen eines Arbeitnehmers in Erfahrung zu bringen, der sich mit einer sachlich und nicht strafrechtlich relevanten Information an die Behörde gewendet hat. Gegenteiliges kann nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer strafbare Beleidigungen, üble Nachreden, falsche Anschuldigung getätigt oder Betriebsgeheimnisse weitergeleitet hat.
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