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29. Mai 2020 Top-Urteil

BGH: Aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu Werbezwecken notwendig

Cookie liegt auf der Tastatur eines Laptops
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16

Wie zuvor schon der EuGH hat auch der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordere, ansonsten wäre das vorformulierte Einverständnis in die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken unwirksam. Die entsprechende Regelung im Telemediengesetz (TMG) müsse europarechtskonform ausgelegt werden, sodass nun eine echte Einwilligung im Sinne eines „opt-in“-Verfahrens gelte. Damit ist gemeint, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss.

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13. Januar 2021

Webseiten: Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung der Nutzer

Blaue Cookie-Taste auf Laptoptastatur.
Beschluss des LG Köln vom 29.10.2020, Az.: 31 O 194/20

Im Rahmen eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung pflichtete das LG Köln dem Antragssteller bei, der unter Bezugnahme auf einen Screenshot der Internetseite des Antraggegners, darlegte, dass dieser ohne die aktive Einwilligung der Nutzer der Seite Cookies setzte. Diese Praktik stelle einen Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG dar.

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