Keine Chance für „CONVERSE“-Plagiate
Urteil des LG Hamburg vom 19.05.2009, Az.: 312 O 243/09 Eine Lizenznehmerin der amerikanischen CONVERSE Inc. erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Großmarktkette, die zunächst gefälschte "CONVERSE"-Schuhe in Werbeprospekten bewarb und anschließend auch zum Verkauf anbot. Durch den Vertrieb mit der gefälschten Ware werden die Markenrechte der Antragstellerin verletzt. Nach einer umfassenden Untersuchung der Plagiate konnte das Gericht anhand verschiedener Details wie z. B. die fehlerhafte Anbringung des Innenlabels von der Fälschung der Schuhe überzeugt werden.
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