10 Jahre später…
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Celle vom 11.02.2010, Az.: 13 U 92/09 (Kart) Die mündliche Vereinbarung zwischen einem Verlag und einem Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb mit dem Inhalt, den Vertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern, ist mangels Einhaltung eines Formerfordernisses unwirksam. Eine formunwirksame Alleinvertriebsregelung wird auch nicht dadurch wirksam, dass die Parteien die Geschäftsbeziehungen fortsetzen: um eine formunwirksame Regelung nachträglich zu bestätigen, wäre Kenntnis von der Formunwirksamkeit notwendig gewesen. Es verstößt zudem nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich der Verlag erst nach über 10 Jahren auf die Unwirksamkeit der Regelung beruft, so das OLG Celle.
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