Zur Zulässigkeit der Einschränkung des Widerrufrechts gegenüber Verbrauchern
Eine Klausel, wonach Rücksendungen von Waren nur über das vom Internetversandhaus online eingerichtete Rückrufzentrum zurückzuschicken sind, sind nicht wettbewerbswidrig, wenn sie nicht als verbindliche Regel formuliert sind. Eine Klausel, nach deren Wortlaut ein Verbraucher zur Rücksendung hochwertiger Artikel davon ausgehen muss, verpflichtend einen besonderen Abholservice in Anspruch nehmen zu müssen, benachteiligt Verbraucher ebenfalls unangemessen. Wird durch eine Klausel eine „Erstattung bzw. Ersatzlieferung“ nach Eingang einer Rücksendung vorgesehen, so ist dies unzulässig, wenn hierdurch von der gesetzlichen Zug-um-Zug Pflicht abgewichen wird.