Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeine Geschäftsbedingung“

21. Januar 2020 Top-Urteil

SEPA-Überweisungen müssen kostenfrei bleiben

SEPA-Überweisungsschien mit Geld und Kugelschreiber
Urteil des LG München I vom 24.09.2019, Az.: 33 O 6578/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall ein Unternehmen ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro in Form einer „Selbstzahlerpauschale“ für die Zahlung per SEPA-Überweisungen verlangen kann, entschied nun das LG München I. Demnach darf es aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes keine Differenzierung zwischen Alt- und Neuverträgen geben, da das Gebührenverbot für genannte Zahlungen ab dem 31.01.2018 gilt, das Datum des Vertragsschlusses ist dabei irrelevant.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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28. September 2018

Anforderungen an Facebook zur Löschung von geposteten Beiträgen

Schwarzer Social Media Post
Beschluss des OLG München vom 17.07.2018, Az.: 18 W 858/18

Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer Social-Media-Plattform, die den Zweck verfolgen, den Nutzern einen „öffentlichen Marktplatz“ zum Austausch von Informationen und Meinungen zu verschaffen, müssen die Rechte und Interessen, sowie die Meinungsfreiheit des Nutzers achten. Demnach ist eine Klausel, welche die Löschung des geposteten Beitrags wegen des Verstoßes gegen „Community-Standards“ in das Ermessen des Betreibers stellt, unwirksam. Sofern der Beitrag die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschreitet, ist eine Löschung durch den Plattformbetreiber rechtswidrig. Wendet sich ein Nutzer gegen eine zukünftige Löschung, muss er darlegen, dass der streitgegenständlichen Beitrag rechtswidriger Weise gelöscht wurde. Im Hinblick auf die erforderliche Wiederholungsgefahr besteht sodann eine tatsächliche Vermutung, an deren Widerlegung strenge Anforderungen zu stellen sind.

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27. Mai 2016

AGB-Klausel der Travel24.com AG stellt unzulässige Beweislaständerung dar

Zwei Flugtickets liegen auf der Tastatur eines Laptops
Urteil des LG Leipzig vom 18.09.2015, Az.: 08 O 1954/14

Eine Klausel, die einen Nutzer dazu verpflichtet, die aufgeführten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese bei Abweichungen sofort bzw. innerhalb einer angegebenen Frist zu berichtigen, ist rechtlich grundsätzlich zulässig, da eine solche Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage im Interesse des Nutzers steht.

Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 12b BGB ist allerdings dann zu sehen, wenn nach Ablauf der angegebenen Frist Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Denn dies führt zu einer unzulässigen Beweislaständerung zum Nachteil des Verbrauchers, weil dadurch die Gefahr eines etwaigen Fehlers bei der Buchungsbestätigung auf den Kunden umgewälzt werde.

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