Inhalte mit dem Schlagwort „allgemeiner Markt“

06. Mai 2021

Wettbewerber im Streit: regelwidriger Vergleich in einer E-Mail?

E-Mail Werbung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.02.2021, Az.: 6 U 181/20, 6 W 3/21

Die an einem Mitbewerber geübt Kritik stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, sofern die Kritik allgemein gehalten ist und kein konkreter Bezug auf Produkte des Konkurrenten erkennbar ist. Werden konkrete eigene Leistungen Wettbewerbsprodukten des allgemeinen Markts gegenübergestellt, so reicht es nicht aus, dass sich der Werbende insgesamt als besser darstellt. Vielmehr müssen eindeutige Eigenschaften als Vergleichsmerkmale genannt werden, damit eine vergleichende Werbung vorliegt. Dies wurde im vorliegenden Fall entschieden, bei dem es um Äußerungen in einer E-Mail zwischen Mitbewerbern ging.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a