Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeines Persönlichkeitrecht“

25. April 2023

Berichterstattung über Gesundheitszustand unzulässig

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen
Urteil des BGH vom 14.03.2023, Az.: VI ZR 338/21

a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

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17. August 2018

Abbildung auf Sammelkarte von ehemaligem Torwart verstößt nicht gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht

Towart mit Fußball vor Fußballtor
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.08.2018, Az.: 11 U 156/16

Ein ehemaliger Torwart der deutschen Fußball-Nationalmannschaft hat keinen Anspruch auf Unterlassung bezüglich der Abbildung seiner zeitgeschichtlichen Bildnisse auf Fußball-Sammelkarten. Es bedarf keiner Einwilligung zur Nutzung und der einhergehenden kommerziellen Verwendung der Fotos, sofern es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht tritt in einem solchen Fall vor dem Publikationsinteresse der Öffentlichkeit und des Sammelkartenherstellers zurück.

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10. Juli 2015

Kein Anspruch auf Herausgabe der Durchwahlnummern aller Richter

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 06.05.2015, Az.: 8 A 1943/13

Ein Anspruch auf Zugänglichmachung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts Aachen, soweit die Durchwahlnummern von Richterinnen und Richtern betroffen sind, besteht für einen Anwalt nicht. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es reicht die Möglichkeit, die Richter über die jeweilige Service-Einheit bzw. deren Sekretariat zu erreichen, wohingegen die Herausgabe der Durchwahlnummern der Richter die Effektivität der richterlichen Arbeit und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtung gefährden könnte.

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18. Februar 2010

Bundesweites Stadionverbot

Urteil des BGH vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08

a) Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.
b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
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