Zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Fernsehpädagogin

Unwahre Tatsachenbehauptungen über eine Pädagogin als Protagonistin einer Fernsehsendung stellen eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Stützt sich das „Wissen“ darüber zudem lediglich auf Angaben weniger, sich immer wieder widersprechender Zeugen und wurde die Unrichtigkeit der Aussagen nicht genauer recherchiert, obwohl dies möglich gewesen wäre, so sind diese Behauptungen unzulässig.