Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“

14. Oktober 2016

Zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Fernsehpädagogin

Ein Mädchen mit blonden, zu Zöpfen gebundenen Haaren und ein Junge mit braunen kurzen Harren brüllen sich gegenseitig an
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 423/12

Unwahre Tatsachenbehauptungen über eine Pädagogin als Protagonistin einer Fernsehsendung stellen eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Stützt sich das „Wissen“ darüber zudem lediglich auf Angaben weniger, sich immer wieder widersprechender Zeugen und wurde die Unrichtigkeit der Aussagen nicht genauer recherchiert, obwohl dies möglich gewesen wäre, so sind diese Behauptungen unzulässig.

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25. Juli 2016

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Beleidigungen per SMS

Geöffneter Whatsapp-Chat auf dem Display eines weißen Smartphones
Urteil des BGH vom 24.05.2016, Az.: VI ZR 496/15

Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.

Mehrere mittels Kurznachricht übertragende Beleidigungen können keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes begründen, da sich die Reichweite der verletzenden Äußerungen ausschließlich auf das persönliche Umfeld erstreckt, wonach diese auf Grund fehlender Breitenwirkung in der Öffentlichkeit schon nicht als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung einzustufen sind. In einem solchen Fall können die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen durch die Erwirkung eines Unterlassungstitels und dem Ordnungsmittelverfahren, sowie durch Beschreiten des Privatklageweges aufgefangen werden.

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15. April 2016

Veröffentlichung eines Falschzitats bezüglich einer Äußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Komma schwarz dick
Urteil des LG Hamburg vom 18.03.2016, Az.: 324 O 621/13

Die Veröffentlichung der Aussage eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (hier: "ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!"), die nicht eindeutig bewiesen werden kann, ist geeignet, den Betreffenden als Organ der Rechtspflege in seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Auch kann dies eine Herabsetzung seiner Kollegen und sämtlicher Amtsrichter unterstellen und begründet daher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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12. April 2016

Aufnahmen von Video-Türspion in einem Strafverfahren verwertbar

Einbrecher wird von einer Überwachungskamera gefilmt
Urteil des AG Köln vom 04.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14

Wird ein Täter bei der Begehung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls von der Kamera eines in der Wohnungstür verbauten Video-Türspions aufgezeichnet, so sind die Aufnahmen selbst dann als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig, wenn ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich erscheint. Obgleich der Täter durch die Videoaufnahmen in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wird, so tritt diese Verletzung grundsätzlich hinter dem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

Eine Hand tippt auf dem Laptop. Zahlreiche E-Mails sind dort zu finden. Spam-Mails
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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07. März 2016

Videoüberwachung des Nachbargrundstückes ist rechtswidrig

Weiße Überwachungskamera an einer steinernen Hauswand.
Urteil des LG Detmold vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15

Durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf einem Privatgrundstück kann in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn eingegriffen werden, sofern neben dem eigenen Grundstück auch das Grundstück des Nachbarn oder ein gemeinsamer Zugang von der Videokamera erfasst wird.

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16. Dezember 2015

Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs ist zulässig

Überwachungskamera an Hauswand
End-Urteil des AG München vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14

Hauseigentümer dürfen ihren privaten Grundstückseingang samt eines sich unmittelbar davor befindlichen schmalen Gehwegstreifens per Videokamera überwachen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten wird dabei in der Regel nicht verletzt.

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30. Oktober 2015

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch wiederholte Bildberichterstattung kann Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro rechtfertigen

mehrere Kamerateams in einer Reihe aufgereiht
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2015, Az.: 324 O 161/15

Die Veröffentlichung einer Reihe von Fotografien der Ehefrau eines weltbekannten, ehemaligen Formel 1-Rennfahrers, welche die abgebildete Person bei einem Krankenhausbesuch nach einem tragischen Schicksalsschlag zeigen, stellt auch unter Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, welcher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60.000 EUR begründen kann.

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02. September 2015

Mitgehörtes Telefonat ohne Einwilligung als Beweismittel unzulässig

Mann hält seine Hand ans Ohr und lauscht
Urteil des AG München vom 10.07.2014, Az.: 222 C 1187/14

Eine Zeugenaussage über ein Telefongespräch, welches ohne die Einwilligung des Gesprächspartners von einem Dritten (hier: dem Zeugen), mitgehört wurde, führt im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung zu einem Beweisverwertungsverbot, da ein solches Mithören das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt. Auch kann im Geschäftsverkehr nicht pauschal von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Ein Telefongespräch kann daher grundsätzlich nur als Beweismittel zugelassen werden, wenn ein Hinweis über das Mithören erfolgt oder das Mithören zur Wahrung höherrangiger Interessen gerechtfertigt ist.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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