Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“

12. Mai 2014

Zur Zulässigkeit virtueller Todesanzeigen mit Kondolenzfunktion

Urteil des LG Saarbrücken vom 14.02.2014, Az.: 13 S 4/14

Die Erstellung "virtueller Grabstätten" im Internet verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, wenn die Daten der Todesanzeige aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen wurden und es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen handelt. Diese Bewertung ändert sich auch nicht dadurch, dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gegebenenfalls auch dauerhaft verfügbar gemacht werden. Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck erwecken, der Verstorbene habe eine außereheliche Liebesbeziehung unterhalten, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Ehegattin und sind unverzüglich zu löschen.

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28. April 2014

Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Beweisfotos von Personen machen

Urteil des AG Bonn vom 28.01.2014, Az.: 109 C 228/13

Ein selbst ernannter Ordnungshüter, der in einem Naturschutzgebiet zum Zwecke der Beweissicherung heimlich Fotos von begangenen Ordnungswidrigkeiten macht, verletzt das Recht am eigenen Bild als Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen. Das Recht am eigenen Bild sei in diesem Fall stärker zu bewerten als der Naturschutz, da insbesondere zu berücksichtigen sei, dass der „Ordnungshüter“ die Betroffenen während ihres Aufenthalts im Naturschutzgebiet systematisch überwachte und er anstelle der zuständigen Ordnungsbehörde tätig wurde.

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14. April 2014

Boykottaufruf von Tierschützern gegen Pelztierzüchter untersagt

Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 28.01.2014, Az.: 13 U 111/13

Die Aufforderung des Deutschen Tierschutzbüro e.V. an eine Volksbank, das Konto des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ZDP dar.

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13. Februar 2014

Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013, Az.: 1 U 314/12

Wird die E-Mail-Adresse eines Unternehmers zur Übersendung von Zahlungsaufforderungen verwendet, stellt dies unerlaubte E-Mail Werbung und zugleich einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht jedenfalls dann dar, wenn die Zusendung außerhalb bestehender Vertragsverhältnisse erfolgt. Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch beschränkt sich dabei – anders als der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch – auf bestimmte, konkret zu bezeichnende E-Mail Adressen. Ob bereits die erste Bestätigungs-E-Mail als unerlaubte E-Mail Werbung zu qualifizieren ist, wurde im Ergebnis offengelassen.

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07. Februar 2014

Ehrverletzende Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“

Beschluss des BVerfG vom 11.12.2013, Az.: 1 BvR 194/13

Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" ist im vorliegenden Fall, in dem es um eine Kolumne zu Fotos einer ehemaligen Landrätin in einem Gesellschaftsmagazin ging, als ehrverletzende Äußerung nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ hat nämlich keinerlei Anknüpfungspunkt zu dem Verhalten der Beschwerdeführerin.

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23. Dezember 2013

Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen

Urteil des OLG Stuttgart vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13 Die Online-Enzyklopädie Wikipedia haftet als Host-Provider für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst ab dem Moment, an dem sie von diesen Kenntnis erlangt. Da lediglich Dritten die Plattform und der Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden, treffen Wikipedia keine aktiven Prüfpflichten bezüglich persönlichkeitrechtsverletzender Inhalte.
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20. Oktober 2013

Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12 Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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07. August 2013

Widerrechtliche Bildanfertigungen von einer Beerdigung

Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 25.06.2013, Az.: 16 S 251/12 Das Fotografieren von Teilnehmern an Trauerfeierlichkeiten ohne Einwilligung stellt einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitglieder der Trauergemeinde dar. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Fotos von außerhalb des Friedhofs angefertigt werden.
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27. Mai 2010

Herabsetzender Vergleich nicht hinzunehmen

Urteil des LG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 325 O 442/09 Der Herausgeber der FAZ und zugleich Autor eines Buches, in dem die Gefahren des Internetgebrauchs näher untersucht werden, muss Kritik mit den Worten, dass "In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht." nicht hinnehmen. Zwar sind Angriffe auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dann hinzunehmen, wenn der Betroffene von sich aus den öffentlichen Meinungskampf gesucht hat. Steht jedoch nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache selbst im Vordergrund, sondern die Degradierung des Betroffenen, muss dies nicht mehr geduldet werden.
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20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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