Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“

04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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04. März 2010

Transparenzberichte im Internet

Pressemitteilung des Sächsischen LSG vom 02.03.2010, Az.: L 1 P 1/10 B ER

Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist auch dann zulässig, wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleitstungen in Pflegeheimen enthalten. Art. 12 GG schützt nicht vor Verbreitung inhaltlich zutreffender Informationen durch eine staatliche Einrichtung, so das sächsische Landessozialgericht.
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11. Februar 2010

Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder

Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08

Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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13. Januar 2010

„Verurteiltes Mädchenschänderschwein“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 7 U 9/09 Ein mit Dopingvorwürfen überzogener ehemahliger DDR-Leichtathletiktrainer wurde in einer Fernsehesendung als "verurteiltes Mädchenschänderschwein" bezeichnet. Hiergegen klagte der Betroffene vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Richter sprachen ihm einen Unterlassungsspruch gegen den Beklagten zu, da mit der Bezeichnung "Schwein" der Betroffene extrem herabgewürdigt wird und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Beklagten müsse hier zurückstehen, da eine Bezeichung als "Schwein" auch in einem angeblich nur satirischen Kontext nicht tragbar sei.
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04. Januar 2010

Berufungsinstanz bestätigt Persönlichkeitsrecht eines Mörders

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.11.2009, Az.: 7 U 74/09 Das LG Hamburg hatte bereits entschieden, dass der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyr in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden darf. Dies war aber der Fall, als der vollständige Name des Mörders immer wieder in Berichterstattungen zu dem Verbrechen auch nach Ende der Haftstrafe genannt wurde. Dies bestätigte nun auch die Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Der Starftäter muss eine Veröffentlichung, in der er unter Nennung seines Names als Täter der Straftat bezeichnet wird, nicht mehr dulden, da das öffentliche Interesse an der Tat bereits befriedigt ist und längst hinreichend darüber informiert worden ist.

 

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04. Januar 2010

Aufbrauchsmöglichkeit für Bücher

Urteil des OLG Köln vom 21.10.2009, Az.: 28 O 635/09

Betrifft eine unzulässige Darstellung, die gegen das Persönlichkeitsrecht eines Dritten verstößt, einen nur kleinen Teil der Druckschrift -im vorliegenden Fall nur einen einzigen Satz- so wäre ein sofortiger Verbreitungsstopp unverhältnismäßig. Statt dessen ist eine Aufbrauchsfrist für die bereits gedruckten Exemplare vorzusehen. Auch eine Schwärzung ist bei einem nur kleinen Verstoß dem Verleger des Werkes nicht zumutbar.
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24. November 2009

Kunstfreiheit vs. postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 16 U 39/09 Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Buch über eine namentlich benannte Schauspielerin aus der NS-Zeit trotz biographischer Züge als Fiktion gelte und somit grundsätzlich von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Dennoch ist Art. 5 Abs. 3 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches über den Tod einer Person hinaus besteht, eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, seit welchem Zeitraum die Person tot ist und wie bekannt und aktuell die Erinnerungen an die Person in der Öffentlichkeit vorherrschen.
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12. November 2009

Gerichtszuständigkeit bei Internetveröffentlichungen

Pressemitteilung Nr. 227/2009 des BGH zum Beschluss vom 10.11.2009, Az.: VI ZR 217/08

Der BGH lässt die Frage der internationalen Gerichtszuständigkeit für Unterlassungsklagen gegen Namensnennung durch Anbieter, welche in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, durch den EuGH klären.
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10. November 2009

Von der Zulässigkeit von Filmbeiträgen im Internet

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 251/09

Ein Filmbeitrag über ein Interview darf dann weiter im Internet verbreitet werden, wenn der Interviewte in die Ausstrahlung der Aufnahmen und seiner Äußerungen eingewilligt hat und der Beitrag das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Interviewten nicht verletzt.
Dabei sind die für § 22 KUG geltenden Grundsätze auch für Interviews heranzuziehen. Auch eine Zusammenstellung der Information aus verschiedenen legal recherchierten Quellen, die eine kritische Betrachtung der Umstände nahelegt, begründet keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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