Altkanzler Helmut Kohl hat einen Herausgabeanspruch bezüglich der Tonbänder mit seinen Memoiren
Ein Ghost-Writer muss Tonbandaufzeichnungen des Altkanzlers Helmut Kohl, die zum Zwecke der Fertigung von Memoiren von diesem angefertigt wurden, nach Beendigung der Zusammenarbeit auf Verlangen herausgeben. Helmut Kohl ist als Eigentümer der Tonbänder anzusehen, auch wenn er nie im Besitz dieser Bänder gewesen ist. Da ausschließlich seine Stimme zu hören ist, ist er als Hersteller der Tonbandaufzeichnungen anzusehen, was wiederum den Eigentumserwerb begründet.