Krebspatient hat keinen Anspruch auf Rückerstattung und Schmerzensgeld gegen Schamanen
Urteile des OLG Köln vom 21.11.2011, Az.: 16 U 80/12 Eine nach schuldmedizinischen Behandlungen unheilbar kranke Patientin und ihr Mann traten eine Reise zu einer alternativen Behandlung im peruanischen Regenwald an. Die Reise wurde jedoch vorzeitig auf Grund der nicht erwartungsgemäßen örtlichen Zustände abgebrochen. Die Berufung auf eine Rückerstattung der Reisekosten und die Zahlung von Schmerzensgeld wurden jedoch abgewiesen, da das Gericht weder einen geschlossenen Reisevertrag mit der Beklagten (Veranstalter der Reise waren N&N), noch einen Bruch des besonderen Vertrauens auf eine Heilung feststellen konnte. Als Gründe dafür führte das Gericht an, dass die Krebspatientin sich schon vor der Reise über die Zustände in Peru informiert hatte. Außerdem konnte die Krebspatientin kein besonderes Vertrauen auf eine wirkliche Heilung haben, da ihr bewusst war, dass sie sich einer wissenschaftlich nicht bewiesenen Heilungsmethode unterzog.
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