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Inhalte mit dem Schlagwort „Amazon“
22. Juli 2011
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Klausel zur Gewährung einer Lizenz für die Verwendung aller Namen, eingetragenen Marken und Darstellungen im Rahmen hochgeladener Produktbilder ist überraschend und somit unwirksam. Die Klausel hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der Einstellung von Bildern auf denen Namen oder Marken nicht eingefügt waren, hielt das Landgericht dagegen nicht für überraschend, sondern sah darin eine zulässige Übertragung von Nutzungsrechten.
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20. Juni 2011
Schon am 24.06.2011 könnte das Europäische Parlament dem Verbraucher die Kostentragungspflicht der Rücksendekosten beim Widerruf auferlegen. Die bisherige deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher nur die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Waren 40 € nicht übersteigt, konnte sich bei der Europäischen Kommission aufgrund des Widerstands der anderen Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. Zukünftig müssten Verbraucher dann sämtliche Rücksendekosten beim Widerruf tragen, sofern diese auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat diese Kosten zu tragen.
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09. Juni 2011
Top-Urteil
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 11.05.2011, Az.: 3-08 O 140/10
Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, stellt eine Mitbewerberbehinderung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, da diese dadurch Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden. Dies gilt nicht, sofern der ursprüngliche Anbieter nachweisen kann, dass das Angebot schon zum Zeitpunkt des erstmaligen Einstellens mit der Marke versehen war.
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04. April 2011
Top-Urteil
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az.: 3-08 O 120/10
Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.
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21. Oktober 2010
Top-Urteil
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 08.10.2010, Az.: 3-08 O 120/10
Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.
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30. April 2010
Urteil des LG Hamburg vom 19.01.2010, Az.: 312 O 258/09
Amazon hat dafür Sorge zu tragen, dass preisgebundene Bücher zu Preisen angeboten werden, die nicht niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise. Auch wenn eine solche Kontrolle bei der großen Menge an Büchern mit enormen Aufwand verbunden sei, müsse Amazon das in Kauf nehmen und für die Buchpreisbindung auf seinem Portal einhalten.
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17. Januar 2008
Pressemitteilung des OLG München vom 17.01.2008, Az.: 29 U 3193/07
In einem von der Verbraucherzentrale erstrittenem Urteil des Oberlandesgericht München darf der Internet-Versandhändler Amazon die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.
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01. März 2007
Urteil des LG München I vom 01.03.2007, Az.: 12 O 22084/06
Bei dem Internethändler Amazon galten Gutscheine bislang immer nur ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Laut dem Urteil des LG München I vom 01.03.07, Az 12 O 22084/06, ist dies unzulässig. Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben eine Verjährung des Anspruchs erst in drei Jahren vor, hat das LG München I zutreffend festgestellt.
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