Inhalte mit dem Schlagwort „Analyse von Nutzerverhalten“

23. März 2016 Top-Urteil

Internetdienst „Google Analytics“ ohne Nutzungshinweis unzulässig

Mann arbeitet am PC
Beschluss des LG Hamburg vom 10.03.2016, Az.: 312 O 127/16

Wird das Internet-Analysetool „Google Analytics“ auf einer Internetseite verwendet, so ist die Nutzung des Dienstes nur dann zulässig, wenn der Besucher der Webseite bei Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung, sowie der Verwendung der personenbezogenen Daten aufgeklärt wird.

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