Behörden dürfen Vermieter-Daten von Airbnb verlangen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Online-Plattformen (hier: Airbnb) von Behörden verpflichtet werden dürfen, Daten über die Vermieter herauszugeben, wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung besteht. Die Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) treffe auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Anzeigen einer falschen oder das Fehlen einer Registrierungsnummer in Inseraten genüge bereits, um die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen zu erfüllen.