Inhalte mit dem Schlagwort „Anerkenntnisurteil“

26. September 2023 Top-Urteil

Wer zahlt die Kosten des Verfahrens bei einem Urheberrechtsstreit?

Urteil des LG Köln vom 30.03.2023, Az.: 14 O 222/22

Legt ein Kläger schon vor dem Prozess seine Urheberschaft hinreichend dar, so kann der Beklagte sich nicht auf ein "sofortiges Anerkenntnis" nach §93 ZPO berufen, um sich den Prozesskosten zu entziehen. Dabei muss der Kläger nur einen "hinreichenden" Beweis dargelegt haben, der nicht die Qualität einer gerichtlichen Beweisführung aufweisen muss, so das LG Köln.

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28. Februar 2025

Keine Kostenauferlegung bei unpräziser Abmahnung!

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 25.02.2025, Az.: 6 W 12/24

In einem von uns vertreten Fall, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden. Eine Abmahnung, welche die konkrete Verletzungshandlung nicht verständlich benennt, und somit keinen hinreichenden zu verantwortenden Verstoß erkennen lässt, kann die im Anerkenntnisurteil enthaltene Kostenentscheidung nicht auf den (Verfügungs-) Beklagten auferlegen. Das Schleswig-Holsteinische OLG stellte hierbei u.a. darauf ab, dass der Testkauf, der Anlass der Abmahnung war völlig unzureichend beschrieben wurde. Weiter stellte das OLG klar, dass selbst für den Fall, dass der von der Verfügungsklägerin gerügte Verstoß gegen ihre Markenrechte kein Einzelfall war und bekannt sein musste, dies nichts daran ändert, dass die Abmahnung der Verfügungsklägerin dies nicht verständlich benannt hatte.

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27. Februar 2025

Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Anerkenntnisurteil des LG Kiel vom 20.11.2024, Az.: 14 O 77/24

Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

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