Inhalte mit dem Schlagwort „Anfangsverdacht“

29. Juni 2021

Behörden dürfen Vermieter-Daten von Airbnb verlangen

Ein Miniaturhaus aus Holz steht neben weiteren Holzhäusern auf einem Tisch. Über dem Haus sind Fragezeichen zu sehen.
Pressemitteilung Nr. 41/2021 des VG Berlin zum Urteil vom 23.06.2021, Az.: 6 K 90/20

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Online-Plattformen (hier: Airbnb) von Behörden verpflichtet werden dürfen, Daten über die Vermieter herauszugeben, wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung besteht. Die Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) treffe auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Anzeigen einer falschen oder das Fehlen einer Registrierungsnummer in Inseraten genüge bereits, um die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen zu erfüllen.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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22. Dezember 2011

Foto begründet noch keinen Anfangsverdacht

Beschluss des BVerfG vom 26.10.2011, Az.: 2 BvR 15/11

Für eine Hausdurchsuchung ist ein Anfangsverdacht notwendig, also der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, wobei Verdachtsgründe vorliegen müssen, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Alleine, dass der Dienstherr eines Praktikanten das Foto des Praktikanten auf seiner Webseite veröffentlicht, lässt nicht auf ein entgeltliches Dienstverhältnis schließen.

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