Kaufvertragsabschluss über 1 Euro auf eBay bei ersichtlichem Versteigerungswillen unwirksam

Ein Verkäufer, der ein Auto auf der Internetplattform eBay für einen Euro angeboten hat, muss dem Käufer keinen Schadensersatz leisten. Aus dem Gesamtkontext des Verkaufsangebot sei deutlich erkennbar, dass es sich bei dem Sofortkauf-Angebot „Preis: 1€“ um ein Versehen handelt und der Verkäufer das Fahrzeug versteigern und nicht für einen Euro zum Sofortkauf anbieten wollte. Die Auslegung der Willenserklärung des Verkäufers ergebe, dass ihm bei der Eingabe des Angebots ein Fehler unterlaufen sei. Außerdem sei aus dem Kontext klar ersichtlich, dass eigentlich eine Versteigerung gewollt war. Jedenfalls sei eine wirksame Anfechtung dieser Willenserklärung möglich.