Inhalte mit dem Schlagwort „Anforderungen an die sekundäre Beweislast“

26. Februar 2016

Zu den Anforderungen der sekundären Darlegungslast

rote Taste mit der Aufschrift "illegaler download" auf einer Tastatur
Urteil des LG München I vom 12.08.2015, Az.: 21 S 19026/14

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk über einen Internetanschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, welcher zum fraglichen Zeitpunkt von einer Mehrzahl von Personen genutzt werden konnte, so ist der Anschlussinhaber im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu Nachforschungen über den möglichen Täter der Urheberrechtsverletzung verpflichtet. Kann der Täter nicht durch den Anschlussinhaber ermittelt werden, so genügt es nicht einzig die erlangten Erkenntnisse der durchgeführten Nachforschungen zu präsentieren, es bedarf vielmehr eines substantiierten Vortrags über die konkret getätigten Vorgänge und Maßnahmen zur Erlangung der relevanten Informationen seitens des Anschlussinhabers.

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25. August 2015

Bestätigung der Anforderungen an die sekundäre Beweislast vom Berufungsgericht

"P2P" als Würfel.
Urteil des LG München I vom 19.03.2015, Az.: 21 S 10395/13

Bei Filesharing kann man sich nicht darauf berufen, dass man sich aufgrund der langen zurückliegenden Tatzeit nicht mehr daran erinnern kann, ob andere Mitglieder der Familie im Haushalt anwesend waren oder nicht. Vor allem nicht, wenn man sich bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung, Kenntnis über die Vorgänge im Haushalt verschafft hat und sämtliche Familienangehörigen die Begehung der Rechtsverletzung verneint haben. Somit besteht gerade nicht die Möglichkeit, dass ein Dritter den Internetzugang für die Rechtsverletzung genutzt hatte.

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