Inhalte mit dem Schlagwort „Anforderungen“

07. Juli 2021

Marktüberwachung: Atemschutzmasken nicht ordnungsgemäß geprüft?

Mund-Nasen-Bedeckungen
Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.06.2021, Az.: 13 ME 243/21

Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der VO (EG) Nr. 765/2008 stellt auch als allgemeine Befugnisnorm die Ermächtigungsrundlage dar, um die Marktüberwachung hinreichend zu gewährleisten. So treffen die Wirtschaftsakteure verschiedene Mitteilungspflichten, sofern Atemschutzmasken, die nicht ordnungsgemäß geprüft wurden, auf dem Markt bereitgestellt wurden. Die Mitteilungspflichten sind auch verhältnismäßig, da nur so sichergestellt werden kann, dass alle nicht ordnungsgemäß geprüften Atemschutzmasken zurückgenommen werden und eine weitere Bereitstellung auf dem Markt verhindert wird.

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19. Juni 2019

Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage.
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18

Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.

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02. Februar 2016

Zu den Anforderungen der Gebrauchsmusterverordnung an technische Zeichnungen

technische Zeichnung auf der ein Bleistift liegt
Beschluss des BPatG vom 27.10.2015, Az.: 35 W (pat) 10/15

Werden einer Gebrauchsmusteranmeldung Zeichnungen beigefügt, so dürfen diese nach der Gebrauchsmusterverordnung keine Erläuterungen enthalten und müssen in schwarzen Linien klar und konturenscharf ausgeführt werden. Sind in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung keine Bezugnahmen auf Zeichnungen vorhanden, so führt das Nachreichen von Zeichnungen vor Eintragungsverfügung nicht zu einem neuen Anmeldetag.

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08. Januar 2014

„Geburtstagszug“ – Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst herabgesetzt

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 143/12

a) An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG sind grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens. Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass sie die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen.

b) Bei der Beurteilung, ob ein Werk der angewandten Kunst die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshöhe erreicht, ist zu berücksichtigen, dass die ästhetische Wirkung der Gestaltung einen Urheberrechtsschutz nur begründen kann, soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet ist, sondern auf einer künstlerischen Leistung beruht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine zwar Urheberrechtsschutz begründende, gleichwohl aber geringe Gestaltungshöhe zu einem entsprechend engen Schutzbereich des betreffenden Werkes führt.

c) Der Anspruch auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 36 Abs. 1 UrhG aF oder § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG und § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist bei der Verwertung eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich ist und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, nicht für Verwertungshandlungen begründet, die bis zum Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 am 1. Juni 2004 vorgenommen worden sind.

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24. September 2013

„fairplay“ geht vor in der Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 19.04.2013, Az.: 27 W (pat) 56/12 Der Wort-/Bildmarke "fairplay. Live values. Create values“ wurde insgesamt die für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft zugesprochen. Zum einen ist schon äußerst fraglich, ob es sich bei den vorgenannten Wortbestandteilen insgesamt um rein beschreibende Angaben handelt, die daher nicht einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden könnten. Zum anderen kann aber die Frage, ob die angemeldeten Wortbestandteile für sich genommen schutzfähig sind, ohnehin dahingestellt bleiben, da ihrer graphischen Ausgestaltung hinreichend unterscheidungskräftig ist. So sind an die graphische Ausgestaltung von entsprechenden Marken insgesamt keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.
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30. Juni 2011

Berufsschädigende Restaurantkritik nach nur einem Besuch unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 03.05.2011, Az.: 15 U 194/10

Das OLG Köln entschied im vorliegenden Fall, dass eine sehr negative und dadurch auch berufsschädigende Restaurantkritik in einem viel gelesenen Restaurantführer unzulässig ist, sofern die Kritik lediglich aufgrund eines einzigen Restaurantbesuchs abgegeben wurde. Vielmehr müssten hierbei höhere Anforderungen an die Bewertung gestellt werden, damit diese representativ sei.
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20. Januar 2010

Zur Richtigkeit von Garantieerklärungen

Urteil des Hanseatisches OLG Hamburg vom 29.11.2009, Az.: 3 U 23/09

Neben den Anforderungen hinsichtlich Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung regelt der § 477 Abs. 1 BGB auch das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG. Eine unselbstständige Garantie, die Teil eines Verkaufsangebotes bei Ebay ist, muss den Anforderungen an Abfassung und Inhalt des § 477 Abs. 1 BGB entsprechen. Eine unvollständige Belehrung im Kaufangebot über die Garantie stellt einen Verstoß gegen § 4 Nr.11 UWG dar.
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