Ausschließlich nationales Glücksspiel
Die Regelung eines Mitgliedstaates ist mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar, in der einem Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, untersagt wird, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates Glücksspiele über das Internet anzubieten. Die Rechtmäßigkeit ist keine hinreichende Garantie, die die nationalen Verbraucher vor Gefahren wie Betrug schützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wirtschaftsteilnehmer eine Stellung inne hat, die ihm ermöglicht, den Ausgang bestimmter Glücksspiele zu beeinflussen.