Inhalte mit dem Schlagwort „Angebotsrücknahme“

14. Juli 2014

Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums

Urteil des LG Fulda vom 09.05.2014, Az.: 1 S 19/14

Wird eine Auktion auf der Internetplattform eBay vorzeitig durch den Verkäufer beendet, so kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers kann jedoch unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme stehen, welcher dann eingreift, wenn ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Für das Eingreifen des Vorbehalts ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Vorbehalt beruft. Im Falle fehlender Beweise für einen Irrtum kann ein Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden entstehen.

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11. Februar 2014

Angebotsbeendigung auf eBay bei Beschädigung des Artikels zulässig

Urteil des AG Krefeld vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12

Die vorzeitige Beendigung einer Auktion auf eBay ist zulässig, wenn der angebotene Gegenstand (hier: Mobiltelefon) in der Zwischenzeit beschädigt wird. Ein Vertrag zwischen dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden und dem Anbieter kommt dann gar nicht erst zustande.

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05. Februar 2014

Vorbehalt der berechtigten Angebotsrücknahme bei eBay-Verkäufen

Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 63/13

Der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu bestimmen, das auf seiner internetplattform das Forum für die Auktion bietet. Kommt nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen, ist dies aus der Sicht der an der Internetauktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8.Juni 2011-VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

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