Inhalte mit dem Schlagwort „Angriffsfaktor“

27. Juli 2016

15.000 Euro Streitwert bei rechtswidriger Fotonutzung angemessen

rotes Paragrafenzeichen welches auf 2 Bündeln Geldscheinen liegt
Beschluss des OLG München vom 10.04.2015, Az.: 6 W 2204/14

Bei unerlaubter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann ein Streitwert von 15.000 Euro angemessen sein, wenn es sich dabei um ein hochwertiges Bild handelt. Grundlage für die Schätzung des Werts des Unterlassungsantrags ist dabei zum einen der Wert des als verletzt geltend gemachten Fotos, zum anderen der sogenannte Angriffsfaktor, wozu vor allem der Charakter und der Umfang der drohenden weiteren Verletzungshandlungen gehören.

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11. Februar 2015

Verminderung des Streitwerts nach einfacher Unterlassungserklärung, wenn die Ernsthaftigkeit der Erklärung deutlich wird

Zwei Daumen heben eine Abmahnung in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 14.01.2015, Az.: 6 W 106/14

Der Streitwert eines Eilverfahrens, das der Antragssteller als Inhaber einer Bildmarke einleitet, hängt vom Marktwert des Zeichens, also von der Bekanntheit, den Verkaufszahlen, der Häufigkeit der Benutzung der Marke sowie einer bestehenden Wiederholungsgefahr ab. Gibt der Antragsgegner im Vorfeld des Prozesses eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so kann dies zur Verminderung der Wiederholungsgefahr und damit auch zur Minderung des Streitwertes führen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Erklärung ernsthaft erfolgt, wenn er sich also ausdrücklich zu dem Rechtsverstoß bekennt und zusätzlich zu erkennen gibt, dass er die Rüge als berechtigt ansieht und sein Verhalten in Zukunft an ihr ausrichten wird.

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26. Februar 2013

Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13 Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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