Inhalte mit dem Schlagwort „Anmeldung“

18. Februar 2010 Top-Urteil

BPatG: Voreintragungen vergleichbarer Zeichen müssen berücksichtigt werden

Collage aus vielen bunten Buchstaben.
Beschluss des BPatG vom 10.06.2009, Az.: 29 W (pat) 3/06

Das Deutsche Patent- und Markenamt muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung Voreintragungen von vergleichbaren Zeichen berücksichtigen. Dies gilt aber nur soweit, wie es sich um tatsächlich ähnliche Voreintragungen handelt. Ein lediglich unsubstantiierter Vortrag des Anmelders zur Vergleichbarkeit lässt dem Amt jedoch weiterhin die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung der Voreintragung zu entscheiden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer Anmeldung, relevante Voreintragungen mit anzugeben.

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02. Februar 2016

Zu den Anforderungen der Gebrauchsmusterverordnung an technische Zeichnungen

technische Zeichnung auf der ein Bleistift liegt
Beschluss des BPatG vom 27.10.2015, Az.: 35 W (pat) 10/15

Werden einer Gebrauchsmusteranmeldung Zeichnungen beigefügt, so dürfen diese nach der Gebrauchsmusterverordnung keine Erläuterungen enthalten und müssen in schwarzen Linien klar und konturenscharf ausgeführt werden. Sind in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung keine Bezugnahmen auf Zeichnungen vorhanden, so führt das Nachreichen von Zeichnungen vor Eintragungsverfügung nicht zu einem neuen Anmeldetag.

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07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

Spam-Nachrichten, die gekennzeichnet in Form von Briefen durch einen Laptop beim Adressaten landen
Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

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01. Juli 2014

Eintragung von konturlosen Farbmarken

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-217/13, C-218/13

Die Eintragung einer Farbe als Marke (hier: Farbe Rot "HKS 13" der Sparkassen) unterliegt grundsätzlich keinen höheren Anforderungen als andere Markenformen. Eine starre Untergrenze von 70 Prozent, ab welcher eine Verkehrsdurchsetzung der Marke festgestellt werden kann, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Vielmehr muss auch der Marktanteil der Marke, wie die Dauer der Benutzung und der Werbeaufwand des Inhabers der Marke Berücksichtigung finden.

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22. Mai 2013

„Prominent!“

Beschluss des BPatG vom 23.02.2013, Az.: 27 W (pat) 77/12 Der Wort-Bild-Marke "Prominent!" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts nicht an für eine Eintragung der Marke erforderlicher Unterscheidungskraft. Das Wort „Prominent“ kann nicht pauschal mit „bester Qualität“ gleichgesetzt werden. Es erscheint vielmehr im Hinblick auf bestimmte Waren und Dienstleistungen als so hinreichend phantasievoll, dass es als unternehmenskennzeichnendes Unterscheidungsmerkmal dienen kann.
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22. September 2011

BEFA wird nicht gelöscht

Beschluss des BPatG vom 05.09.2011, Az.: 27 W (pat) 72/10 Eine Marke wird bösgläubig angemeldet, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören. Wenn nicht die Störung eines Mitbewerbers, sondern die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund steht, liegt keine bösgläubige Anmeldung vor. Die zeitlichen Abläufe einer Anmeldung können den Schluss zulassen, dass die Anmeldung der Marke lediglich zur Pflege und zum Schutz der Wahrung der Herkunftsfunktion der Dienstleistungen sowie zur Sicherung der wirtschaftlichen Betätigung vorgenommen wurde.
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12. Juli 2010

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Pressemitteilung Nr. 142/2010 des BGH zum Urteil vom 08.07.2010, Az.: Xa ZR 124/07

Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage über die Rechtswirkung eines Patents zu entscheiden, welches ein Verfahren zur Herstellung von fälschungssicheren Dokumenten wie zum Beispiel Geldscheinen betrifft. Der Patentinhaber war der Ansicht, dass bei der Herstellung der Euro-Banknoten von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht werde und somit Lizenzgebühren zu zahlen seien. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die erteilte Fassung des Patents umfangreicher als die eigentliche Anmeldung sei und erklärten das Patent für nichtig.
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09. Juli 2010

„DDR-Logo“ kein Produktkennzeichen

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 92/08

Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf. Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.
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19. Mai 2010

hey! – Ausruf- und Grußformeln als Marke

Beschluss des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZB 32/09

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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