Inhalte mit dem Schlagwort „Anmeldung“

06. Oktober 2009

Umfassende Vergleichsprüfung bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 29 W (pat) 125/05

Das deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Gründe für eine unterschiedliche Beurteilung mitzuteilen und ggfs. für rechtswidrig gehaltene Voreintragungen als solche zu benennen. Zu beachten ist, dass Voreintragungen dennoch keine Bindungswirkung für die mit ihr verglichene Anmeldung entfalten können.
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25. September 2009

Keine Erteilung von mehreren Zertifikaten für ein Grundpatent in einem Zeitpunkt notwendig

Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-482/07 Verordnungen stehen der Erteilung eines Zertifikats zugunsten des Inhabers des Grundpatents für ein Erzeugnis nicht entgegen. Das gilt auch dann, wenn für das Erzeugnis zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zertifikats bereits einem oder mehreren Inhabern eines oder mehrerer anderer Grundpatente ein oder mehrere Zertifikate erteilt worden sind. Es ist nicht entscheidend, dass der Zeitpunkt des Ablaufs aller Zertifikate identisch ist, da unabhänig von der gleichzeitigen Anhängigkeit keine Ausschließlichkeit von mehr als 15 Jahren erlangt werden.
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17. August 2009

Flaggennachahmung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 115/09

Nicht nur Flaggen und und andere Hoheitszeichen sondern auch deren nachempfundene Bildmarken sind von der Anmeldung als Marke ausgeschlossen. Bei Nachahmungen kommt es nicht darauf an, ob sie in geometrischer Form mit dem originalen Staatssymbol identisch sind. Vielmehr ist auf heraldische Merkmale der Hoheitszeichen abzustellen. Weißt eine Bildmarke alle charakteristischen Merkmale des Staatssymbols ungeachtet der Geometrie auf, so ist sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 1 S. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig.
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09. Juni 2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen

Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08

Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.

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02. Juni 2009

Bösgläubige Markenanmeldung führt zur Löschung

Beschluss des BPatG vom 21.08.2008, Az.: 27 W (pat) 30/08

Bei der Anmeldung einer Marke muss ein markenrechtlicher Benutzungswille vorliegen. Denn die Begründung eines Markenschutzes ist nur zur Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen gestattet, in allen anderen Fällen liegt Bösgläubigkeit im Sinne des Markengesetzes vor. Hinzu kommt, dass Markenschutz an einer urheberrechtlich geschützten Figur beantragt wurde, ohne selbst urheberrechtliche Verwertungsrechte zu besitzen.

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13. Mai 2009

Unlauter Anmelder?

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 32 W (pat) 77/07

Ein Markenanmelder ist nicht allein durch sein Wissen, dass ein anderer die Zeichen ohne formalen Kennzeichenschutz verwendet, unlauter. Eine Störung des Besitzstandes kann nur dann vorliegen, wenn ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen durch typische Gründungsaktivitäten und deren nachgewiesene Fortführung entstanden ist. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Wettbewerbsverbots des Anmelders und der erfolgten Markenanmeldung ist nicht ausreichend.

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08. Mai 2009

Berücksichtigung von ergangenen Entscheidungen bei der Anmeldung

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06

Eine nationale Behörde muss bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen früheren Entscheidungen berücksichtigen und darauf achten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist. Insoweit besteht keine Bindung an Vorentscheidungen. Neben der Verpflichtung zur Einbeziehung müssen für den Adressaten der Entscheidung diese Erwägungen erkennbar sein. Die Begründungspflicht ist umso höher, je eher sich die Entscheidung als möglicherweise willkürlich darstellt.

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16. April 2009

Blendschutzbehang: Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung am Patent trotz Teilbarkeit der Anmeldung

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: Xa ZR 86/06 Geht die Anmeldung einer Erfindung zum Patent teilweise auf den Beitrag eines anderen als des Anmelders zurück, kann ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung auch dann in Betracht kommen, wenn die Anmeldung teilbar ist. Eine Mitberechtigung kann nur an einer Patentanmeldung als Ganzer, nicht an Teilen der Anmeldung wie einzelnen Patentansprüchen eingeräumt werden.
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