Inhalte mit dem Schlagwort „Annahme“

13. September 2016 Top-Urteil

Eigengebote auf eBay erhöhen Kaufpreis nicht – PKW für 1,50 EUR

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des BGH vom 24.08.2016, Az.: VIII ZR 100/15

Wer auf eBay durch Eigengebote („Shill Bidding“) den Kaufpreis für eigens angebotene Produkte künstlich nach oben treibt, führt keinen Vertragsschluss zu dem manipulierten Preis herbei. Denn wer selbst Gebote abgibt, trägt keinem „anderen“ den Vertragsschluss an. Wenn neben dem Eigenbieter nur ein einziger tatsächlicher Bieter an der Auktion beteiligt ist, kann das zur Folge haben, dass ein PKW im Wert von rund 16.000 € für 1,50 € verkauft wird. Das ist auch nicht sittenwidrig, weil darin gerade der Reiz einer Internetauktion liegt.

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23. August 2013

AGB-Klauseln mit unbefristet möglicher Angebotsannahme unwirksam

Urteil des BGH vom 07.06.2013, Az.: V ZR 10/12 Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.
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03. August 2010

Das vermeintliche Schnäppchen…

Pressemitteilung Nr. 32/2010 des AG München zum Urteil vom 04.02.2010, Az.: 281 C 27753/09

Ein Kaufvertrag wird immer erst dann wirksam geschlossen, wenn sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Kaufpreis einig sind. Das Anbieten von Produkten im Internet ist hierbei mit dem Auslegen von Waren im Supermarkt zu vergleichen und stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar. Das Angebot ist erst in der Bestellung des Kunden zu sehen. Eine darauf erfolgte Bestellbestätigung des Verkäufers ist jedoch noch keine Annahme des Angebots und begründet keinen wirksamen Kaufvertrag.
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25. Mai 2010

Verzicht auf Zugang der Annahmeerklärung durch AGB nicht zulässig

Urteil des AG Köln vom 31.08.2009, Az.: 113 C 656/08

Die Regelung eines Zugangsverzichts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Zu einen weicht in solcher Zugangsverzicht von dem Grundgedanken des Rechts ab, da die Regel des Zugangserfordernisses durch § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird. Zum anderen ist die Annahmeerklärung eine Erklärung von besonderer Bedeutung, deren Zugang regelmäßig als unverzichtbar angesehen wird. Zudem fehlen Vereinbarungen, wie lange der Vertragspartner gebunden ist und ob bzw. wann der Vertrag zustande kommt. Der Verbraucher als Vertragspartner hat ohne Zugang der Annahmeerklärung bezüglich seines Antrags keine Kenntnis vom Zustandekommen des Vertrags.
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