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28. März 2014

Die Bezahlung einer Flugreise muss nicht bereits komplett bei Buchung erfolgen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 08.01.2014, Az.: 2-24 O 151/13

Verlangt ein Luftfahrtunternehmen aufgrund seiner AGB bereits bei der Buchung eines Fluges die Bezahlung des vollen Flugpreises, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und ist damit als Regelung unzulässig. Will das Unternehmen eine solche Regelung damit begründen, dass ihm ansonsten die nötige Planungssicherheit fehle, so ist diese auch durch eine Anzahlung und der restlichen Zahlung in einem angemessenen Abstand vor der Beförderung zu erreichen.

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