Rechtliches Gehör bei Anordnung der Markenlöschung
Beschluss des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 70/07
Der Markeninhaber kann gegen die Anordnung der Löschung der eingetragenen Marke zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen der Versagung rechtlichen Gehörs mit konkreter Begründung einlegen. Setzt sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht ausdrücklich mit dem als übergangen gerügten Vorbringen auseinander, liegt darin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen gerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden.