Anpingen kann als Betrug strafbar sein
Beschluss des OLG Oldenburg vom 20.08.2010, Az.: 1 Ws 371/10
Wer sogenannte Ping-Anrufe - also das kurzzeitige Anwählen einer Telefonnummer - tätigt und dabei eine Mehwehrtdienstenummer des Anrufers hinterlässt um dem Angerufenen zu einem Rückruf zu bewegen, kann sich wegen Betruges strafbar machen.
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