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07. Februar 2014

Informationspflichten gemäß der Pkw-EnVKV auch für ältere Neufahrzeuge

Urteil des OLG Celle vom 05.12.2013, Az.: 13 U 154/13

Auch ein mehrere Jahre alter Pkw kann als "neuer Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV gelten, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Wird ein solches Fahrzeug im Internet beworben, so hat der Händler die Informationspflichten für Neuwagen nach der Pkw-EnVKV, wie Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder Co²-Emissionen, zu erfüllen.

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