Inhalte mit dem Schlagwort „Anschlussinhaber“

13. März 2014

Keine anlasslose Überwachungspflicht hinsichtlich des eigenen Ehepartners

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13

Ein Anschlussinhaber ist ohne konkrete Anhaltspunkte auf eine Rechtsverletzung nicht dazu verpflichtet, seinen Ehepartner bei der Nutzung des Internets zu überwachen. Dem Kläger obliegt es, die Inanspruchnahme des Anschlussinhabers im Rahmen der Störerhaftung schlüssig darzulegen.

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11. März 2014

Freischaltung eines Telefon- und Internetanschlusses im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Beschluss des AG Lüneburg vom 20.02.2013, Az.: 53 C 22/13

Die Freischaltung eines Telefon- und Internetanschlusses nach einem Umzug kann im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn dem Antragssteller durch eine Unterbrechung des Anschlusses sonst erhebliche, nicht zuzumutende Nachteile entstehen würden und er die besondere Dringlichkeit der Freischaltung darlegen kann.

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26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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07. August 2012

Pflichten eines Anschlussinhabers

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: III ZR 71/12 Der Anschlussinhaber muss alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten, das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.
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15. Mai 2012

Unerlaubte Telefonwerbung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 17.11.2011, Az.: 12 U 33/11

Die Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ist lauter, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich einverstanden ist. Zum Nachweis des Einverständnisses des Verbrauchers, welches über eine Internetpräsenz generiert wurde,  ist das Double-Opt-In-Verfahren notwendig.
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30. Dezember 2011

Anschlussinhaber haften ohne WLAN Erst-Recht!

Urteil des AG München vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11

Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte. Sofern der Internetzugang mittels eines Kabels und nicht mittels eines WLAN-Netzwerks erfolgte, gilt die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers erst recht.
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29. Dezember 2010

Telefonanbieter muss Kunden bezüglich auffällig hoher Rechnungen hinweisen

Urteil des LG Bonn vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09

Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber langjährigen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Kunden aufgrund von ungewöhnlichem Internet-Nutzungsverhalten auffällig hohe Rechnungen entstehen und das Unternehmen im Rahmen der Schadensbegrenzung den Internetzugang des Anschlussinhabers nicht kurzfristig sperrt oder ihn auf sein ungewöhnliches Nutzungsverhalten hinweist.
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18. Januar 2010

… und Eltern haften doch für ihre Kinder!

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Filesharing müssen Eltern darlegen, dass sie mit Hilfe einer Firewall oder eingeschränkten Benutzerkonten sichergestellt haben, dass ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Ein bloßes "Ermahnen" oder "Aufmerksam machen" der Kinder genügt nicht den elterlichen Kontrollpflichten. Gelingt einem abgemahnten Anschlussinhaber weiter nicht zu erklären, wer als dritte Person die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss begangen haben könnte, haftet der Anschlussinhaber für die Verletzung vollumfänglich.
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