Inhalte mit dem Schlagwort „Anspruch auf rechtliches Gehör“

09. April 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

Mann schützt Gesicht mit Hand
Beschluss des BVerfG vom 08.02.2018, Az.: 1 BvR 2112/15

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Person abgelehnt. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seiner Kunstfreiheit sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer zwar durch seine Verurteilung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die wegen der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos entstanden sind, in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt ist. Demgegenüber überwiege allerdings die besondere Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person aufgrund der großformatigen Präsentation des Bildes an einer verkehrsreichen Straße.

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20. Dezember 2017

Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs vor dem Bundespatentgericht

grün markierter Schriftzug „Patentgericht“
Beschluss des BGH vom 06.07.2017, Az.: I ZB 59/16

Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs muss das Bundespatentgericht eine Schriftsatzfrist gewähren oder die mündliche Verhandlung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, wenn eine Partei zu einem in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis des Gerichts nicht abschließend Stellung nehmen kann.

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21. April 2017

Beachtung eines erstinstanzlich nicht berücksichtigten Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz

Schriftzug Bundesgerichtshof mit Adler
Beschluss des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 241/15

Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Verurteilung zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten, die mit einem einheitlichen, auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Klageantrag geltend gemacht werden, so fällt auch der erstinstanzlich nicht berücksichtigte Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz an.

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