Inhalte mit dem Schlagwort „Ansprüche aus Domainvertrag“

19. September 2017 Kommentar

Ansprüche aus einem Domain-Vertrag können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit vollstreckungsfähig sein

Schriftzug „gepfändet“
Kommentar zum Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Ob teure Unterhaltungselektronik, der neueste Flachbildfernseher oder auch der rassige Sportwagen, sie alle können unter Umständen Gegenstände einer Pfändung sein. Dasselbe gilt tatsächlich auch für eine Internet-Domain - jedenfalls für die aus dem Domain-Vertrag resultierenden schuldrechtlichen Ansprüche. Diese Möglichkeit ist nicht neu: Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof Ansprüchen aus einem Domain-Vertrag als vollstreckungsfähige andere Vermögensrechte i.S.d. § 857 Abs. 1 ZPO und § 321 Abs. 1 AO anerkannt (Az.: VII ZB 5/05). Nun hat sich der Bundesfinanzhof dahingehend geäußert, dass eine solche Pfändung jedoch nur dann rechtmäßig ist, wenn diese auch verhältnismäßig erfolgt.

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