Doping-Verstoß: Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsrecht
Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 1002/08 Verstöße eines Sportlers gegen das Anti-Doping-Regelwerk dürfen öffentlich bekannt gemacht werden. Eine solche Veröffentlichung ist kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Sportlers.
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