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29. September 2011 Top-Urteil

Bank muss 6.000,00 EUR wegen eines Phishing-Angriffs zurückzahlen

EIne Hand im schwarzen Handschuh greift aus einem Laptop die auf dem Tisch befindliche Geldbörse.
Urteil des LG Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11

Kann einem Online-Banking-Nutzer hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Phishing-Angriffes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, so ist die Bank diesem zum Ersatz verpflichtet, § 675u S.1 BGB. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa durch die Verwendung eines aktuellen Antivirenprogramms/Firewall, aufgrund nur rudimentärer Computerkenntnisse, durch täuschend echte Einspielung des Trojaners in den Anwendungsablauf oder unpräzise Warnhinweise seitens des Finanzdienstleisters entfallen.

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