Bayern kann sich nicht auf ältere Markenrechte am Schloss Neuschwanstein berufen

Zugunsten des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V. wurde 2019 die Unionsmarke „Neuschwanstein“ beim EUIPO eingetragen, wogegen sich der Freistaat Bayern mit einem Antrag auf Nichtigerklärung wehren wollte. Die Ablehnung dieses Antrags wurde nun durch das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Es fehle an einem Nachweis des Freistaats, die älteren Wortzeichen „Neuschwanstein“ und „Schloss Neuschwanstein“ außerhalb des örtlichen Geschäftsverkehrs zu benutzen. Außerdem sei der Rechtserwerb dieser Zeichen nach deutschem Recht nicht nachgewiesen worden.