Inhalte mit dem Schlagwort „Anzahlung“

09. Januar 2018

40 % Anzahlung für Pauschalreise kann zulässig sein

Flugzeug fliegt in den Sonnenuntergang
Pressemitteilung Nr. 123/2017 zum Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

Eine Klausel, nach der Reiseveranstalter bis zu 40 % des gesamten Reisebetrages als Anzahlung zu verlangen können, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Die geforderte Anzahlung ist als eine Aufwendungen des Reiseveranstalters einzustufen, die dieser benötigt, um die seinerseits bestehende Vorleistungspflicht für Flüge zu finanzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, zu differenzieren, ob und wie viel der Reiseveranstalter hierfür vorleisten muss, da kein sachlicher Zusammenhang zwischen den gebuchten Reiseleistungen des Verbrauchers und der Art und Weise der Finanzierung des Reiseveranstalters gegeben ist. Folglich kann ein identischer Prozentsatz für die Berechnung herangezogen werden. Noch nicht geklärt ist hingegen, ob bei den Vorleistungen des Reiseveranstalters hinsichtlich der Hotelbetreiber unterschieden werden muss.

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05. November 2014

Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2014, Az.: I-6 U 161/13 Reiseveranstalter dürfen zwar grundsätzlich sofort mit Erhalt der Reisebestätigung eine angemessene Anzahlung vom Reisenden verlangen. Dabei stellt jedoch die sofortige Fälligkeit des Reisepreises in Höhe von 30 % ein "wesentlicher Teil des Gesamtpreises" dar und benachteiligt den Reisenden unangemessen. An die Zulässigkeit für eine in den AGB geregelte Staffelung für Rücktrittspauschalen, die sich anhand von Resttagen vor Reisebeginn orientiert, sind hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen Stornopauschalen die ersparten Aufwendungen des Reiseanbieters hinreichend berücksichtigen. Hierfür ist der Anbieter in der Beweispflicht.
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