Inhalte mit dem Schlagwort „„Apocheck““

12. Februar 2014

„Apocheck“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 16.01.2014, Az.: 30 W (pat) 55/12

Mangels Unterscheidungskraft ist das Wortzeichen „Apocheck“ für Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, die auf eine medizinische Dienstleistungen oder Gesundheitsberatungen hinweisen. Gleiches gilt für Medizinprodukte wie Teststreifen oder Computerprogramme für medizinische Zwecke. Die Zusammensetzung aus „Apo“ und „check“ weist einen beschreibenden Sinngehalt auf; so kann ein normal informierter und verständiger Durchschnittsverbraucher darunter eine Art „Apotheken-Überprüfung“ verstehen. Somit ist die Bezeichnung „Apocheck“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dazu geeignet auf deren Bestimmung hinzuweisen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a