Inhalte mit dem Schlagwort „Apotheke“

19. März 2015

Angebot einer Apotheke Ohrlöcher zu stechen ist wettbewerbswidrig

Apothekerin übergibt Medikament an Frau mit Kind auf dem Arm
Urteil des LG Wuppertal vom 13.02.2015, Az.: 12 O 29/15

Das Stechen von Ohrlöchern stellt keine apothekenübliche Dienstleistung dar, weil es sich nicht unmittelbar positiv auf die Gesundheit des Kunden auswirkt, selbst wenn durch den Einsatz spezieller medizinischer Ohrstecker das Risiko einer Entzündung gesenkt werden soll. Um die Hauptaufgabe einer Apotheke, nämlich die ordnungsgemäße Versorgung der Allgemeinheit mit Arzneimitteln, zu wahren, ist es daher wettbewerbswidrig, Ohrlochstechen in einer Apotheke anzubieten und damit zu werben.

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26. Januar 2015

Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept unzulässig

Verschiedene Tabletten vor einem schwarzen Hintergrund.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 08.01.2015, Az.: I ZR 123/13

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen ohne Vorlage des Rezepts nicht ausgehändigt werden. Auch ein einmaliger Verstoß beeinträchtigt die Verbraucherinteressen. Die Ausnahme des § 4 AMVV setzt eine Entscheidung des behandelnden Arztes nach eigener Diagnose voraus. In Eilfällen genügt eine telefonische Unterrichtung des Apothekers über die Verschreibung.

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03. September 2014

Keine Einlösung eines Einkaufsgutscheins oder Loses im Wert von 1 Euro in einer Apotheke für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 32/14

Eine Apotheke darf bei der Abgabe von rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln keinen Gewinn in Form eines Loses oder eines Einkaufsgutscheins von einem Euro gewähren, da dies einen spürbaren Verstoß gegen das arzneirechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen darstellt.

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25. April 2014

Holland-Preise

Urteil des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 77/09

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei "Abholmodellen" liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel abholt; es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine dem unmittelbaren Besitz vergleichbare Zugriffsmöglichkeit besteht und ob die Regelung nicht allein der Umgehung zwingender apothekenrechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften dient. Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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22. Oktober 2013

Unzulässige Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis

Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.09.2013, Az.: 1 U 42/13 Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, in einer Arztpraxis eine Rezeptsammelstelle zu unterhalten. Dabei dürfen, außer in Fällen medizinischer Notwendigkeit, auch grundsätzlich keine Rezepte von der Arztpraxis auf Wunsch von Patienten an eine Apotheke weiter übermittelt werden.
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04. März 2013

Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
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21. November 2012

(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern

Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12

Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.
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30. August 2012

EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelbindung

Pressemitteilung Nr. 135/2012 des BGH vom 22.08.2012, Az.: GmS-OGB 1/10

Pharmazeutische Unternehmer haben gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sicherzustellen, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Dieser Preisbindung müssen sich auch (Versand-)Apotheken aus dem EU-Ausland unterwerfen, die verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Endverbraucher veräußern.
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30. Mai 2012

Einschränkungen für Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11

Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.
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